Allgemein

Ab Mai 2007 wird die neue EU Vermittlerrichtlinie eingeführt

Die neue EU Vermittlerrichtlinie soll den Kunden von Versicherungen ein wenig mehr Sicherheit geben.

Vermittler müssen dann ab Mai 2007 bei Kundengesprächen ein Beratungsprotokoll erstellen damit falsch beratene Kunden leichter einen eventuellen Schadenersatz durchsetzen können.

Die Vermittler müssen auch zwingend bis dahin eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben bzw. abschließen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht dient dazu Ansprüche, die Kunden wegen falscher Beratung stellen abgesichert zu wissen. Ohne diese Berufshaftpflicht ist eine Tätigkeit als Versicherungsvermittler nicht möglich, außer die Versicherungsgesellschaften übernehmen die Haftung.

Ebenso muss bis Mitte bzw. Ende Mai auch die Informations- und Dokumentationspflicht beginnen.

Und alle Vermittler müssen sich laut den EU Vermittlerrichtlinie bei der IHK registrieren und eine Sachkundeprüfung entweder nachweisen oder eine Prüfung ablegen.

Die IHK übernimmt die Zulassung von Vermittlern und auch die Registrierung aller Vermittler.

Angeblich kann dann jeder das Vermittlerregister bei der IHK einsehen.

Momentan scheint es für die Ausschließlichkeitsvertreter nicht zu gelten.

Wenn nur für ein Unternehmen gearbeitet wird, hat schon die Firma für die der Vertreter tätig ist die Verantwortung für eine geeignete Qualifikation.

Allerdings wird von der Versicherungswirtschaft verlangt, dass auch die Ausschließlichkeitsvermittler, die die gesamte Produktpalette vermitteln, eine vergleichbare Sachkundeprüfung wie bei der IHK machen müssen und auch intern geprüft werden sollen.

Die Bafin soll dessen Einhaltung kontrollieren.

Informationen zum Autor "MDSS":
Uwe Ulrich

E-Mail: u.ulrich(at)gmail.com
Web: http://www.versicherung-in.de

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