Abgeltungssteuer bei der Lebensversicherung
Etwas überraschend ist bei der Unternehmenssteuerreform auch beschlossen worden, dass der Verkauf der Lebensversicherung, unter Umständen von der Abgeltungssteuer betroffen sein kann.
Davon betroffen sind Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und innerhalb der ersten 12 Jahren Laufzeit verkauft werden.
Der Bereich Lebensversicherung verkaufen ist der Versicherungswirtschaft ein Dorn im Auge, denn die Versicherungsgesellschaften haben bisher bei den Stornos der Lebensversicherungen gut verdient, denn monatlich werden immerhin an die 100.000 Lebensversicherungen gekündigt.
Inzwischen werden immer mehr Lebensversicherungen von dem Zweitmarkt aufgekauft.
Wird nun eine Lebensversicherung, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, in den ersten 12 Jahren verkauft, wird die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Betrag der ausgezahlt wird, unter die Abgeltungssteuer fallen.
Da aber in der Regel bei den Lebensversicherungen zu Beginn erstmal die Abschlussprovision den Vertrag ins Minus bringt, dauert es lange bis überhaupt die eingezahlten Beiträge erreicht werden.
Somit wird es dabei nur wenige Verträge geben die überhaupt unter die Abgeltungssteuer fallen.
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