Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fast täglich begegnen uns Allgemeine Geschäftsbedingungen, das so genannte “Kleingedruckte”. Meist findet man sie auf der Rückseite von Bestellscheinen, als Anhänge zu Auftragsschreiben oder auch in Katalogen. Sie helfen, Geschäftsabläufe zu vereinfachen oder zu beschleunigen.
Aber nicht alles, was ist gefällt, ist auch erlaubt. Oftmals landen sie im Streitfall vor Gericht und haben als sehr einseitige Bestimmungen keinen Bestand. Grundsätzlich gelten die AGB-Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches §§ 305 bis 310. Sie gelten für alle Geschäfte mit Endverbrauchern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht automatisch. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ausdrücklich und deutlich auf seine AGB’s hingewiesen und der Kunde von diesen Kenntnis genommen hat.
Für Deutschland gilt, dass die AGB’s auch in Deutsch verfasst sein müssen und dem Kunden zuzumuten ist, diese auch zur Kenntnis nehmen zu können. Das heißt, sie müssen verständlich und einfach, also ohne Lupe lesbar sein.
Generell sind Klauseln, wie z. B. dass die Beseitigung etwaiger Mängel von der vorherigen Zahlung des vollständigen Preises abhängig gemacht werden oder dass für wesentliche Vertragspflichten (z. B. für mangelfreie Ware) der Kaufmann seine Haftung ausschließt oder einschränkt unzulässig. Auch sind Klauseln, “kleine Abweichungen in Form und Farbe sind vorbehalten” unwirksam.
Werden Verträge per Telefon oder auch im Internet abgeschlossen, gelten die gleichen Regelungen wie im normal üblichen Geschäftsverkehr. Auch hier ist vorgeschrieben, dass auf die AGB’s ausdrücklich hingewiesen werden muss und der Verbraucher die Möglichkeit bekommt, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Auch muss der Verbraucher vor Abschluss solcher Fernverträge über die Verwendung von AGB’s informiert werden. Beim Abschluss eines Vertrages am Telefon muss ebenfalls auf die AGB’s hingewiesen werden und diese spätestens bei vollständiger Erfüllung des Vertrages dem Kunden in Textform mitgeteilt werden. Bei Geschäften im Internet muss der Kunde immer die Möglichkeit haben, diese einzusehen und sie auch speichern zu können. Bei den meisten Unternehmen im Internet ist daher eine Bestellung nicht ausführbar, wenn man nicht vorab die AGB’s zur Kenntnis genommen und ein entsprechendes elektronisches Häkchen gesetzt hat.
Author: Holger Freier
info[at]vedix[dot]de
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