Allgemein

Die Möglichkeiten von Sammelklagen in Deutschland sowie ein aktuelles Beispiel

Was in den Vereinigten Staaten bereits seit Jahrzehnten Gang und Gäbe ist, hält auch, gerade durch die steigende Verbreitung von Prozessfinanziers, langsam in unseren Breiten Einzug. Zwar ist eine Sammelklage, die sogenannte „class action“, wie sie in den USA üblich ist, mit unserer Rechtssprechung nicht vereinbar, doch können spezielle Finanzierungsunternehmen von einer breiten Auswahl an Klägern beispielsweise in Form einer Streitgenossenschaft oder aber einer Prozessverbindung profitieren.
Besonders jüngste Entscheidungen und aktuelle Begebenheiten ebnen dieser Form der Prozessführung allmählich den Weg. Am Beispiel der eingeläuteten Klage gegen eines der größten Unternehmen auf dem Telekommunikationssektor, der Telekom, lassen sich neue Entwicklungen feststellen. So führt ein im Jahre 2005 auf den Weg gebrachtes Gesetz (das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz; kurz KapMuG) dazu, dass im Bezug auf einen Musterkläger das Oberlandesgericht eventuelle Ansprüche feststellen kann. Im Anschluss daran wird ein Urteil mit Bundeswirkung für alle Kläger rechtswirksam.
Hinzu kommt, dass das Prozesskostenrisiko nicht mehr allein auf den Schultern eines Klägers liegt, denn im Falle einer Niederlage werden die entsprechenden Kosten unter allen Beschwerdeführern verteilt.
Der angestrengte Prozess stellt dabei praktisch eine Feuertaufe der entsprechenden Umsetzung des Gesetzes dar, und es wird spannend sein zu beobachten, ob die neuen Möglichkeiten, die bisher allein für das Kapitalrecht gelten, wirklich Früchte tragen, und Vorteile für vermeintlich geprellte Anleger bieten.
Prozessfinanziers dienen entsprechenden Rechtsinhabern in jüngster Vergangenheit als zentrale Anlaufstelle für Klagen, die viele Menschen betreffen. Gerade für derlei Begebenheiten kann eine Übersicht zu Prozessfinanziers hilfreich und nützlich sein, auch um sich Informationen über angestrebte Klageverfahren zu verschaffen, wenn man sich in seinen Rechten verletzt fühlt.

Informationen zum Autor "compusch":
Georg Schramm

E-Mail: ba1320(at)gmx.net
Web: http://

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