Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung: Was muss beachtet werden?
Die Entscheidung, ob Sie zur Absicherung im Krankheitsfall einer gesetzlichen oder vorzugsweise einer privaten Krankenversicherung beitreten, hängt nicht nur von der Gewichtung ab, die Sie den Leistungen der Kasse und den abzuführenden Beiträgen beimessen. Generell gilt die Faustregel, dass eine private Krankenversicherung für gesunde junge Menschen vorteilhafter ist, während bei zunehmendem Alter die stetig zunehmenden Krankenkassenbeiträge einen Nachteil darstellen. Streben Sie einen Wechsel in eine private Krankenversicherung an, müssen Sie beachten, dass ein Wechsel nur für Selbstständige oder für Beschäftigte mit einem bestimmten Mindesteinkommen möglich ist.
Auf Hindernisse stößt ein Wechselwilliger immer dann, wenn eine Vorerkrankung vorliegt. Ein Beitrittswilliger ist verpflichtet, sämtliche relevanten aktuellen und vergangenen ärztlichen Behandlungen und gesundheitlichen Einschränkungen vorbehaltlos anzuzeigen. Diese Klausel sollte vom Versicherungsnehmer sehr ernst genommen und das Antragsformular gewissenhaft ausgefüllt werden. Tritt später ein Krankheitsfall ein, hat der Privatversicherer das Recht, den Arzt des Versicherten von seiner Schweigepflicht zu entbinden, um genaue Erkundigungen nach der möglichen Vorgeschichte des Krankheitsbildes einzuholen. Weichen die Angaben des Arztes von denen des Patienten ab, kann der Versicherer die erforderliche Leistung versagen, den Vertrag anfechten oder davon ganz zurücktreten. Die in der Vergangenheit eingezahlten Versicherungsprämien sind dann für Sie verloren.
Entdeckt der Versicherer im Laufe des Vertragsverhältnisses eine fehlerhafte Angabe zum Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, kann er von seiner Leistungspflicht vollständig befreit werden, auch wenn kein Schadensfall vorliegt. Verschweigen Sie vorsätzlich oder unwissentlich ein relevantes Detail, werden Sie für dieses Fehlverhalten somit gleich zweifach bestraft. Welche Erkrankung oder Verletzung relevant ist oder als Bagatellfall übergangen werden kann, ist in den Versicherungsbedingungen beschrieben und sollte mit dem Hausarzt abgesprochen werden. Die Angabe zu vieler Bagatellerkrankungen kann zur Forderung eines Risikozuschlages führen. Erfolgt eine Ablehnung durch einen Versicherer aufgrund der Vorerkrankungen des Bewerbers, bleibt ein erneuter Versuch bei einem konkurrierenden Privatversicherer meist erfolglos: Die Daten des Antragstellers werden vom Versicherungsunternehmen gespeichert und sind für alle privaten Krankenversicherer abrufbar.
Jemand, der nicht die Anforderungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung erfüllt, kann seine gesetzliche Krankenversicherung um eine private Zusatzversicherung erweitern. Unter anderem können so Kosten für Brillen und andere Sehhilfen erstattet werden. Mit einer Zahnzusatzversicherung schützt man sich vor hohen Kosten, die durch eine aufwendige Zahnbehandlung entstehen können.
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