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Riester-Fondssparpläne – auch ungefördert interessant

Lange wurde über sie gesprochen und geschrieben - jetzt ist sie da – die Abgeltungssteuer. Seit Jahresbeginn werden verkürzt dargestellt auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer berechnet. Als weitere Posten kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer hinzu. Diese Regelung gilt auch für die Erträge aus Fondssparplänen, wodurch für viele diese Art des Sparens uninteressanter geworden ist. Insbesondere weil auch die Kursgewinne der Abgeltungssteuer unterliegen. Das war bis zur Einführung der Abgeltungssteuer anders geregelt - der Fondssparer konnte die Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen, wenn er die Fondsanteile mindestens ein Jahr lang oder länger in seinem Depot liegen hatte. Mit dieser Regelung waren Fondssparpläne in der Vergangenheit in vielfacher Hinsicht interessant: So konnten Anleger durch das regelmäßige Sparen – auch von kleinen Summen - unter Ausnutzung des so bezeichneten Cost-Average-Effektes mit der Zeit eine beachtenswerte Summe ansparen. Die erzielten Kursgewinne konnten dabei steuerfrei vereinnahmt werden, sofern mindestens ein Jahr seit dem Kauf des entsprechenden Anteils vergangen war. Doch mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist diese Regelung für ab 2009 erworbene Anteile nicht mehr gültig.
Die gute Nachricht ist – es gibt weiterhin die Möglichkeit, einen Fondssparplan zu besparen, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird. Riester-Fondssparpläne oder auch nicht geförderte bzw. ungeförderte Riester-Fondssparpläne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Auch nicht förderberechtigte Personengruppen haben dabei die Möglichkeit, ungeförderte Riester-Fondssparpläne zu besparen. So können auch beispielsweise Selbstständige einen derartigen Fondssparplan besparen. Aber genauso können auch förderberechtigte Personen, die bereits in einen geförderten Riester-Sparplan einzahlen, ohne Probleme einen weiteren, ungeförderten Sparplan abschließen. Einen sehr interessanten ungeförderten Riester-Fondssparplan hat derzeit die DWS in ihrem Angebot: den DWS Vermögenssparplan Premium. Dieser ungeförderte Riester-Fondssparplan wartet nämlich neben interessanten Renditechancen mit der Möglichkeit einer so genannten Höchststandssicherung auf. Hierdurch kann sich der Anleger ab dem 55. Lebensjahr einmal erreichte Höchststände sichern lassen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auch ungeförderte Varianten von Riester-Fondssparplänen die Garantie geben müssen, dass zum Ende der Laufzeit mindestens alle eingezahlten Beträge für den Einzahler zur Verfügung stehen müssen. Hierdurch ergeben sich bei ungeförderten Riester-Fondssparplänen für den Fondssparer gleich mehrere Vorzüge. Wie oben bereits erwähnt, unterliegen sie nicht der Abgeltungssteuer. Gleichzeitig hat man noch die Zusicherung des Anbieters, dass man zum Ende der Laufzeit mindestens alle eingezahlten Beiträge zurück erhält. Trotzdem hat man aber auch die Möglichkeit, an den Renditechancen der Kapitalmärkte partizipieren zu können. So zeigt sich, dass auch in Zeiten der Abgeltungssteuer noch gute Möglichkeiten existieren, mittels eines Fondssparplanes an den Kapitalmärkten zu investieren.
Thomas Schuh
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