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Steuererklärung leicht gemacht – aber wie?

Jahr für Jahr schieben zahllose Arbeitnehmer einen unangenehmen Termin vor sich her. Die Scheu vor einem unübersichtlichen Wust von Formularen und Belegen und die Angst vor einer möglichen Nachzahlungsforderung seitens des Finanzamtes macht für viele Arbeitnehmer die Lohnsteuererklärung zu einer jährlich wiederkehrenden Qual.

Doch das muss nicht sein! Selbst wenn mit dem 2. Juni 2008 der Termin für eine fristgerechte Abgabe der Lohnsteuererklärung 2007 bereits verstrichen ist, lässt sich mit einem einfachen Antrag beim Finanzamt eine Fristverlängerung erwirken. Und Beklemmungen vor dem Ausfüllen der Anträge muss niemand mehr haben. Durchschnittlich 350 € im Jahr erhält ein Privathaushalt vom Finanzamt zurück, wenn die Steuererklärung lediglich die üblichen Angaben zur Geltendmachung der Werbungskosten und Pauschalbeträge enthält. Mit der richtigen Software und ein klein wenig Einarbeitung lassen sich deutlich höhere Beträge der vom Vater Staat einbehaltenen Gelder zurückholen.

Das vielfältige Angebot an Software für die Steuererklärung scheint auf den ersten Blick genauso unübersichtlich wie die Steuererklärung selbst. Grundsätzlich lassen sich zwei Typen von Software für die Steuererklärung unterscheiden: Online-Programme und auf dem PC installierte Programme.

Bei den Online-Programmen wie etwa „Lohnsteuer kompakt 2008“ und dem „Steuerfuchs“ wird die Steuererklärung über eine stehende Internetverbindung erledigt. Nach der Registrierung, die aus Datenschutzgründen für jedes Steuerjahr neu vorzunehmen ist, führen die Programme gezielt von Formular zu Formular. Dabei stehen ausführliche Hilfsmittel zur Verfügung, die eine bequeme Eingabe und größtmögliche Steuerersparnis garantieren sollen. „Lohnsteuer kompakt 2008“ etwa wirbt mit einer durchschnittlichen Rückerstattung von 1220 € pro Nutzer. Bei diesen Online-Diensten sind Beratung, Erfassung und Optimierung der Steuerdaten in der Regel kostenlos. Für eine druckbare Version der Steuererklärung, die per Email zugesandt wird, werden zwischen zehn und fünfzehn Euro verlangt. Möglich ist auch die direkte Übertragung ans Finanzamt per ELSTER (siehe unten).

Etwas teurer in der Anschaffung, aber dafür mit wesentlich mehr Funktionalität ausgestattet, sind die CD-Programme. Zwischen fünfzehn und vierzig Euro muss für ein solches Programm berappt werden, dass dann bequem auf dem PC installiert wird und jederzeit zur Verfügung steht. Jährliche Updates, für die wiederum zwischen zehn und dreißig Euro verlangt werden, sorgen dafür, dass die Steuererklärung dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklung entspricht. Einige Anbieter, wie etwa „Konz Steuersoftware 2008“ und „Steuer-Spar-Erklärung 2008“ , bieten mittlerweile eine etwas kostengünstigere Downloadversion ihrer Software an.

Hervorzuheben aus der großen Gruppe der PC-Programme für die Steuererklärung sind die bereits erwähnte „Steuer-Spar-Erklärung 2008“ und das „WISO Sparbuch 2008“. Neben einem logischem Aufbau und einer eingängigen Menüführung glänzen die Programme mit einer ganzen Reihe zusätzlicher Features. Für alle denkbaren Einkunftsarten stehen nicht nur die entsprechenden Finanzrechner, sondern auch die amtlich vorgeschriebenen Formulare zur Verfügung. Mit einer Vielzahl von legalen Tipps und Tricks kann man bares Geld sparen. Darüber hinaus gibt es Musterschreiben und –texte für den nötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt, Bescheidprüfer und einen Einspruchsgenerator.

Mit einem besonders günstigem Preis-Leistungs-Verhältnis und einem ähnlichen Funktionalitätsumfang können die Programme „tax 2008 Standard“ und „Quicksteuer 2008“ aufwarten. Vor allem „tax 2008 Standard“ kann neben den üblichen Features mit einem breiten Angebot an Beratungsservice für sich punkten.

Alle diese Programme liefern eine druckfertige Version der Steuererklärung. Diese muss noch mit den entsprechenden Belegen und der Steuerkarte vervollständigt und per Post an das zuständige Finanzamt geschickt werden. Eine Steuererklärung in elektronischer Form, auf Datensticks, CDs oder anderen neuen Medien, nimmt das Finanzamt nicht entgegen. Laut einem Gerichtsbeschluss (FG Saarland, Urteil vom 7.2.2008, Az. 2 K 2219/06) muss die Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken eingereicht werden. Einzige Ausnahme ist und bleibt das Online-Übertragungsprogramm ELSTER. Einer Steuererklärung mit optimalem Einsparungspotential und ganz ohne den leidigen Papierkrieg steht damit nichts mehr im Wege.

Informationen zum Autor "scholli14":
Andreas Scholz

E-Mail: webanzeige(at)gmx.de
Web: http://www.einen-kredit.de

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