Treppenlifte - Tipps zur Finanzierung
Trotz Wirtschaftskrise ist der Markt für Treppenlifte stabil geblieben – der demografische Wandel macht es möglich. Immer mehr ältere Menschen schaffen sich einen der praktischen Helfer an, wenn im Alter das Treppensteigen schwerer fällt.
Bei der Finanzierung eines Treppenliftes gibt es einiges zu beachten, denn unter Umständen werden dem Käufer Zuschüsse gewährt.
Dies gilt insbesondere für Menschen, die in der Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingestuft wurden. Hier schreibt das Gesetz in § 40 II Sozialgesetzbuch XI einen Zuschuss der Pflegeversicherung bis zu 2557,- Euro vor. Die Anträge können gestellt werden beim Sozialamt, bei der Bundesanstalt für Arbeit, der Krankenkasse und der Landes- bzw. Bundesversicherungsanstalt.
Auch wer einen fremdverschuldeten Unfall hatte und infolgedessen einen Treppenlift benötigt, kann mit Unterstützung rechnen. In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Treppenlift übernehmen.
Möglicherweise ist ja ein Arbeitsunfall die Ursache dafür, dass ein Treppenlift angeschafft werden muss. In diesem Fall sollte man sich an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden und Ansprüche auf die Finanzierung des Treppenliftes geltend machen.
Wer nicht pflegebedürftig oder durch einen Unfall geschädigt ist, für den gilt, dass die Anschaffung eines Treppenliftes seine private Angelegenheit ist. Allerdings gibt es gerichtliche Entscheidungen, dass die Kosten für den Treppenlift dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn der Lift „notwendig“ ist. Damit ist gemeint, dass der Treppenlift tatsächlich gebraucht wird und nicht nur zur Steigerung der Lebensqualität dienen soll. Wichtig ist es für diesen Fall, sich die Notwendigkeit vom Arzt bescheinigen zu lassen.
Viele Anbieter von Treppenliften helfen auch bei der Finanzierung und bieten zu günstigen Konditionen Ratenzahlung an.
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