Trust
Wer Steuern sparen will, der sucht auch immer nach den hierfür passenden Modellen. Oftmals findet man bei den ersten Suchen dann auch den Trust. Aber was dieser wirklich bedeutet, das wissen nur die wenigsten. Ganz im Gegenteil verwechseln ihn viele sogar noch mit der Stiftung, obwohl er etwas völlig anderes darstellt.
Eines haben aber beide gemeinsam – durch die Investition in Trust oder Stiftung „verliert“ der Investor sein Geld. Dieses kann ihm also nicht mehr zugeordnet, demzufolge auch nicht mehr versteuert werden. Auch bei einer Firmenpleite oder einer Scheidung ist der Trust eine gute Lösung, um die eigenen finanziellen Mittel zu sichern.
Allerdings benötigt man mindestens drei Personen, um einen Trust gründen zu können. Der Investor wird hierbei als Beneficiary bezeichnet. Das eingezahlte Geld wird treuhänderisch vom Trustee verwaltet, der aber immer nie dieselbe Person wie der Investor sein darf. Der Protector dagegen überwacht den Trustee und seine Arbeit.
Das in einen Trust investierte Vermögen gilt als unpfändbar und kann nicht zum Beneficiary zurückverfolgt werden, woraus sich auch die sehr hohe Anonymität beim Trust ergibt. Bei Gründung eines Trusts muss bereits dessen Laufzeit festgelegt werden. Auch kann der Gründer sich absichern, indem er im Vertrag regelmäßige Auszahlungen aus dem Trust vereinbart. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass einmal festgelegte Auszahlungen nicht mehr zu ändern sind. Auch kann die Auszahlung zum Ablauf des Trusts vertraglich geregelt werden, lässt sich aber ebenso wenig ändern. Selbst für den Fall des Todes des Gründers können vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.
Der große Vorteil eines Trusts liegt also klar auf der Hand. Das Finanzamt kann nicht an das investierte Vermögen heran, so dass die hierauf zu entrichtende Steuer auch nicht fällig wird. Auch Ex-Ehepartner oder Gläubiger einer früher betriebenen Firma werden keinen Weg finden, an das hier vorhandene Geld heran zu kommen. Weiterhin ist es wichtig, dass der Investor insofern als vermögenslos zu betrachten ist und auch kein Gerichtsvollzieher diese Gelder pfänden kann. Durch die fehlende Zuordenbarkeit der Gelder eines Trusts ist der Investor bestens vor allen Zugriffen auf seine Vermögenswerte geschützt.
Wenn der Trust noch eine geschäftsmäßige Tätigkeit ausübt, aus der weitere Gewinne entstehen, können auch diese bereits bei Gründung verplant werden. So können die Gewinne z. B. nach Ablauf des Trusts wieder an den Investor ausgezahlt werden. Allerdings entstehen hierbei auch teils enorme Kosten, die durch den Trustee verursacht werden, der ja mit der Verwaltung des Vermögens beauftragt ist und hierfür auch entlohnt werden wird.
Dean Verkühlen
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