Unterhaltskosten für Immobilien steuerlich geltend machen
Hiervon können viele Besitzer von Immobilien ein Lied singen: An Haus oder Wohnung gibt es immer etwas zu tun und die meisten Massnahmen schlagen tüchtig ins Geld. Mängel an der Elektrik, an der Heizungsanlage oder an den Installationen entstehen oft unerwartet und können nicht geplant werden. Da kommt es den Eigentümern von Liegenschaften gerade recht, dass der Staat solche Ausgaben steuerlich begünstigt behandelt und so einen Beitrag zu den Unterhaltskosten leistet.In den meisten Kantonen haben Haus- oder Wohnungseigentümer im Rahmen ihrer Steuererklärung einmal pro Jahr die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wie mit den angefallenen Unterhaltskosten für ihre Immobilien steuerlich umgegangen werden soll. Zur Auswahl stehen eine festgelegte Pauschale und die Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen Ausgaben. Ist die Summe der angefallenen Kosten niedriger als die geltende Pauschale, dann macht es keinen Sinn, die Belege einzureichen. Hierdurch würde die Steuererstattung niedriger ausfallen als bei der Nutzung der Pauschale. Ganz anders sieht es aus, wenn die Summe der Aufwendungen höher ist als der Pauschalbetrag.Wer die anfallenden Arbeiten sinnvoll plant, kann es in einzelnen Jahren auf hohe Steuererstattungen bringen. Hierzu sollten aufschiebbare Arbeiten hinausgezögert und längerfristig absehbare Arbeiten vorgezogen werden, so dass sie letztlich in das gleiche Jahr fallen. Entsteht in der Summe ein Betrag, der höher ist als die Pauschale, so fällt auch die Steuererstattung höher aus. Hierbei sollten dringend fällige Instandsetzungen oder Reparaturen natürlich nicht auf die lange Bank geschoben werden, um den Zustand der Immobilie nicht zu gefährden. Wichtig ist, dass Sie bei der steuerlichen Planung zwischen den reinen Unterhaltskosten und den Ausgaben unterscheiden, die den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. So können Renovierungs- und Reparaturarbeiten zwar von der Steuer abgezogen werden, nicht aber Rechnungen für An- oder Ausbauten, die eine Wertsteigerung der Liegenschaft bewirken. Wer diesen Unterschied berücksichtigt und die erforderlichen Arbeiten sinnvoll plant, dem winken hohe Steuereinsparungen.
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