Betriebliche Altersvorsorge
Unter einer betrieblichen Altersversorgung versteht man, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Arbeitsvertrages und dem sich daraus resultierende Arbeitsverhältnis, gegenüber dem Arbeitnehmer eine Zusicherung der vorsorgenden Maßnahmen in Hinblick auf das Rentenalter, eine eventuelle Invalidität oder im schlimmsten Fall eines Todes gewährt. Bei letzteren wird dann der verbliebene Lebenspartner oder Angehörige an dessen Stelle gesetzt, dies ist nich bei jeder Private Altersvorsorge der Fall
Diese zur zweiten Schicht der individuellen betrieblichen Altersvorsorge geltende Regelung sieht in der Praxis so aus, dass der Unternehmer einen Teil des normalen Entgeldes abführt und in die betriebliche Altersvorsorge investiert. Diese Altersvorsorge kann in ihrer Form variieren, findet sich aber zumeist in einer sogenannten Unterstützungskasse, Pensionskasse oder auch in der Direktversicherung wieder. Hierbei werden zumeist vom betrieb bestimmte Vorsorgeabsicherungen bevorzugt, jedoch kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er eine andere möchte, oder so fern er bereits eine Altersvorsorge aus einem vorhergegangenen Arbeitsverhältnis besitzt, wird diese zumeist ohne Komplikation weiter bezahlt.
Bei einem eventuellen Arbeitsstellenwechseln kann diese Direktversicherung jederzeit auf eigener Basis weitergeführt werden, so fern der neue Arbeitnehmer dieses nicht unterstützt. Daher stellt die betriebliche Altersvorsorge einen durchaus attraktiven Teil zur gesamten vorrausschauenden Planung im späteren Rentenalltag dar.
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