Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Sie besteht seit 1889. Sie garantiert die Alterssicherung von abhängig Beschäftigten. Heute geschieht dies durch deren Teilnahme am Umlageverfahren: die Arbeitenden finanzieren die heutigen Rentner, dadurch erwirbt man selbst einen Anspruch auf eine spätere Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung ist – im Gegensatz zum Beispiel zur Lebensversicherung – eine Pflichtversicherung. Dabei gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Leistungen. Man kann Altersrenten beziehen, aber auch Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
Die Altersrente erhält man ab einer Regelaltersgrenze. Diese ist gerade von 65 auf 67 Jahre angehoben worden. Wer später in die Rente eintritt, erhöht damit seine Rente. Andersherum wird sie durch einen früheren Rentenbeginn gemindert. Das Altersteilzeitgesetz bietet hierbei einen gleitenden Übergang in die Rente an. Vor allem zur Ergänzung dieser Altersrente bietet sich eine private Rentenversicherung als Altersvorsorge an. Wer in Folge einer Krankheit oder eines Gebrechens keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen oder auf Grund von Schwächen nur unregelmäßig arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Im Todesfall kann eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden. Wie alle Renten wird sie fortlaufend monatlich ausgezahlt. Das unterscheidet sie zum Beispiel von der Lebensversicherung, die im Todesfall in der Regel als Einmalzahlung erfolgt. Für Hinterbliebene gibt es die Witwenrente bzw. Witwerrente sowie die Waisenrente. Vollwaisen erhalten hierbei gegenüber Halbwaisen eine doppelte Rente.
Finanziert wird die Rentenversicherung durch Beiträge, in der Regel werden diese je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer eingezahlt. Ein weiterer Teil der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch Bundeszuschüsse gedeckt. Staatliche Zuschüsse gibt es aber auch für die private Rentenversicherung als Altersvorsorge.
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