DWS RiesterRente Premium mit AVWL
Verschiedene Branchen zahlen ihren Arbeitnehmern anstelle der bekannten Vermögenswirksamen Leistungen so genannte Altersvorsorgewirksame Leistungen oder kurz AVWL. Wer AVWL anstelle von Vermögenswirksamen Leistungen erhält, regeln i.d.R. Tarifverträge. „Normale“ Vermögenswirksame Leistungen werden meist in Bausparverträgen oder Fondssparplänen für VL angelegt. AVWL können hingegen nicht in diesen Anlageformen bespart werden. Sie müssen vielmehr zweckgebunden in den Aufbau einer Altersversorgung investiert werden. Aber wie bereits oben beschrieben, ist dies nur der Fall in Unternehmen oder bzw. Branchen, die dies in ihren Tarifverträgen vorsehen und regeln. Zu diesen Branchen gehören z.B. die Metall- und Elektroindustrie; hier sind in den Tarifverträgen mit der IG Metall entsprechende Regelungen vorgesehen. Hiernach bekommen Arbeitnehmer aus den genannten Branchen Altersvorsorgewirksame Leistungen in Höhe von 319,08 Euro im Jahr, Auszubildende erhalten jährlich 159,48 Euro.
Bei der Wahl der Altersvorsorge kann in der Regel zwischen zwei Arten der Altersvorsorge gewählt werden: Zum einen besteht die Möglichkeit, für die Anlage der AVWL einen Riester-Vertrag abzuschließen. Des Weiteren kann für die Anlage von Altersvorsorgewirksamen Leistungen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge erfolgen. Für die Anleger, die sich für die Riester-Variante entscheiden und sich gleichzeitig für einen Riester-Fondssparplan interessieren, kann zum Beispiel die DWS RiesterRente Premium eine interessante Möglichkeit darstellen. Dieser Fondssparplan bietet zum Beispiel den Vorteil, dass hierbei die Option einer so genannten Höchststandssicherung besteht. Diese Sicherung besagt, dass der Riester-Sparer ab einem bestimmten Alter einmal erreichte Höchststände seines Fondsvermögens sichern lassen kann. Das bedeutet dann, das ab diesem Zeitpunkt keine Verluste, sondern nur noch Gewinne möglich sind. Mit zusätzlichen Kosten ist diese Option ist für den Anleger auch nicht verbunden. In Anspruch genommen werden kann diese Option ab dem 55. Lebensjahr. Weitere Informationen erhält man auf dem AVWL-Portal www.AVWL-Altersvorsorgewirksame-Leistungen.de. Sogar ein interessanter Neukundenbonus warten hier auf den Sparer.
Thomas Schuh
Kontakt[at]Fondsportal24[dot]de
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