Neuer Skandal um die Riester-Rente! Da knurrt selbst der Blindenhund….
Deutschland hat ein Rentenproblem - das ist mittlerweile allen bekannt. Als Argument werden gerne die “Alten Bekannten” der demografischen Entwicklung der Bevölkerung, Frührente, längere Lebenserwartung der Alten und die hohe Arbeitslosigkeit angeführt. Die Politik antwortet mit einem staatlichen subventionierten System und benennt es nach seinem Erschaffer: Die Riester-Rente.
Bis zu 30 Millionen Menschen sind förderberechtigt. Nach anfäglichem Zögern haben sich mittlerweile über 11.000.0000 Menschen für die Schließung der Lücke im Rentenalter für einen Riester-Vertrag entschieden. Doch wie sieht die trockene Realität der Mathematik aus? Im Gesetz steht, dass jeder seinen Riester-Vertrag bis mindestens zu seinem 60. Lebenjahr besparen muss. Dann hat ein heute 30-jähriger die Chance bei monatlicher Prämienzahlung von z. B. 100 Euro mit dem Alter von 60 Jahren ca. 100.000 Euro angespart zu haben. Ab dem 60. Lebensjahr bekommt er dann eine lebenslange Rente von ca. 500 Euro. Wichtig für den Versicherten: Bei Ableben fällt das komplette Geld dem Versicherungskonzern zu!
Aus Sicht des Versicherungskonzern ist die Riester-Rente ein lukratives Geschäft. Bei Betrachtung des 30-Jährigen Riester-Sparers stellt die “lebenslange Rente” kein großes Risiko dar. Legt der Versicherungkonzern das angesparte Kapital von 100.000 Euro zu nur 6 % jährlicher Rendite an erwirtschaftet der Konzern die 6.000 Euro, die er zur Deckung der “lebenslangen Rente” in Höhe von 500 Euro für den dann 60-Jährigen benötigt. Dem Konzern kann es folglich egal sein, ob sein Versicherter 65 Jahre oder 120 Jahre alt wird - er steht immer auf der sicheren Seite.
Im Ablebensfall des Versicherten kann der Versicherungskonzern das komplette angesparte Kapital als “Eigenkapital” buchen. Experten sprechen von dem Phänomen, dass die Versicherungskonzere von heute die neuen Erben von morgen sind.
Wer sich für eine Riester-Rente für seine Altersvorsorge entscheidet sollte diesen Sachverhalt wissen und akzeptieren. Er spart langfristig nicht für sein Familienvermögen, da man das Kapital aus Riester-Verträgen nicht vererben kann. Sogenannte Hinterbliebenen-Renten sind lediglich an den Vertrag angedockte Zusatzversicherungen, die mit dem eigentlichem Sparziel nur wenig zu tun haben.
Sie sollten Ihre Altersvorsorge mit einem unabhängigen Finanzberater durchsprechen und auf Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen.
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