Altersvorsorge

Neues Gesetz stärkt betriebliche Altersvorsorge

Für angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die zu Jahresbeginn 2008 eingeführten Neuregelungen der betrieblichen Altersvorsorge ein voller Erfolg. Eigentlich war ja geplant, die Beiträge von Entgeltumwandlung, Pensionskassen und Pensionsfonds nur noch dieses Jahr von der Pflicht zur Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge zu befreien. Mit dem neuen Altersvorsorge-Gesetz verbessern sich nun die Möglichkeiten für Angestellte und zwar dauerhaft. Sie erhalten zukünftig vor allen Dingen mehr Planungssicherheit bei der Altersvorsorge. Auch zukünftig wird es möglich sein, einen Teil des Gehaltes in einen Altersvorsorge-Vertrag zu stecken und darauf keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Aktuell liegt die Grenze für die Steuerfreiheit bei 2.544 Euro im Jahr. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt nutzen viele Millionen Arbeitsnehmer diese Chance und zahlen einen Teil ihres Bruttogehaltes bis zur genannten Höhe in eine Direktversicherung, einen Pensiondfonds oder eine Pensionskasse ein. Neben den angedeuteten Steuervorteilen darf man den eigentlichen Zweck solcher Verträge nicht aus den Augen lassen: für das Alter vorzusorgen. Aber wenn sich so im Prinzip zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen lassen, dann tut das der Attraktivität solcher Vorsorgeformen sicher keinen Abbruch.

Einige zusätzliche Gesetzesänderungen wirken sich außerdem positiv auf die Betriebsrente von Arbeitnehmern aus. So beispielsweise die Absenkung des Lebensalters für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften. Das klingt sehr kompliziert, meint aber im Prinzip nichts anderes, als dass Betriebsrentenansprüche künftig bei Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben, wenn sie der Beschäftigte mindestens 5 Jahre zuvor zugesichert bekommen hat und älter als 25 Jahre ist. Im Rahmen der alten Regelung war ein Mindestalter von 30 Jahren vorausgesetzt worden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Betriebliche Altersvorsorge ein durchaus ernstzunehmender Baustein der eigenen Altersvorsorge war und ist, was durch die gesetzliche Neuregelung nochmals untermauert wurde. Wer die Möglichkeit vom Arbeitgeber bekommt, eine solche Vorsorge-Form in Anspruch zu nehmen sollte in jedem Fall zugreifen. Auskünfte zu dieser und anderen Formen der Altersvorsorge geben darüber hinaus entsprechend ausgebildete Vorsorge-Fachleute der großen Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleister.

Informationen zum Autor "Finovia":
Silvia P.

E-Mail: info(at)finareo.de
Web: http://www.finareo.de

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