Welche Leistungen kann man von der privaten Basisrente erwarten?
Das Ende der finanziellen Sicherheit durch die gesetzliche Rentenversicherung scheint eingeläutet und wer heute nicht schon etwas für eine freiwillige und zusätzliche Absicherung unternimmt, muss mit finanziellen Engpässen rechnen, wenn die Rentenzeit gekommen ist.
Seit rund zwei Jahren trägt eine staatlich subventionierte Altersvorsorge dazu bei, späteren Versorgungslücken besser begegnen zu können.
Diese Basisrente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag und entspricht in etwa den Leistungskriterien der gesetzlichen Absicherung. Allerdings unterliegt diese nicht einer Umlagefinanzierung, sondern ist kapitalgedeckt. Die Rede ist von der Rürup - Rentenversicherung. Diese, nach dem Ökonom Bert Rürup benannte Basisrente, soll insbesondere bestimmten Gruppen verhelfen, sich einen entsprechenden Schutz für das Alter zulegen zu können.
Dazu gehören in der Regel Selbstständige und deren Familienangehörige, die im Rentenalter keinen Anspruch auf eine berufsständische Versorgung oder eine staatliche Rente haben. Für sie bietet die Rürup- Rente oftmals die einzige Chance, steuerbegünstigt für den Ruhestand vorsorgen zu können.
Diese mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführte Basisrente kann aber auch von anderen genutzt werden, die sich beispielsweise kurz vor der Verrentung befinden und schnell noch Vorsorge betreiben wollen. Auch haben Besserverdienende die Möglichkeit, mittels staatlicher Förderung, noch zusätzlich etwas für die Vorsorge auf den Weg bringen zu können. Dann können hohe Einmaleinzahlungen vorgenommen werden, um gleichzeitig Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen.
In großen Teilen der gesetzlichen Rentenversicherung nachgebildet, gilt bei der Rürup- Versicherung, dass nach einer Übergangsregelung ab dem Jahre 2025 die Beiträge in voller Höhe von der Steuer frei gestellt werden und ab 2040 die Renten voll besteuert werden können. Bis zu diesen Daten steigen die steuerlich absetzbaren Beträge seit 2005 auf einen Besteuerungsanteil von 50 Prozent an.
Wichtig ist für den Versicherten, dass bei der Rürup- Versicherung nicht mit einer Kapitalauszahlung gerechnet werden kann, da diese lediglich als lebenslange Rentenzahlung konzipiert ist. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr kann der Versicherte dann mit einer Rentenzahlung rechnen. Ausgenommen davon ist der Umstand, dass eine Zusatzversicherung für die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen wurde; tritt der Schadensfall ein, besteht früher ein Rentenanspruch.
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