Altersvorsorge

Welchem Zweck dient die Riester- Rente?

Angesichts leerer Kassen, sah sich der Staat gezwungen, die Rentenansprüche in Zukunft zu kürzen. Bereits in der Vergangenheit deckten die Rentenbezüge gerade einmal 70 Prozent des vergangenen Nettoeinkommens.

Um diesen „Verlust“ aufzufangen, waren schon viele Arbeitnehmer gezwungen, vor dem Eintritt in den Ruhestand Rücklagen zu bilden, um den gewohnten Lebensstandard auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Herkömmliche Spareinlagen, Lebensversicherungen, Aktien und andere Varianten von Geldanlagen reichten häufig aus, die Lücke zu schließen.

Da jedoch aufgrund des demographischen Wandels die Anzahl der Rentner zunimmt, mussten die Rentenbeiträge bereits angehoben werden, damit auch weiterhin gewährleistet ein kann, dass weitere Generationen eine Rente beziehen können.

Aber bereits heute gilt schon, dass die künftigen Rentenleistungen auch erheblich niedriger aussehen werden, sodass eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, um Versorgungslücken zu schließen.

Somit wurde vor fünf Jahren die Riester- Rente aus der Taufe gehoben, die nicht nur eine freiwillige Absicherung ermöglicht, sondern auch noch mit Zulagen und Steuervergünstigungen den Sparer belohnt.

Riester- Produkte gelten nur dann als zertifiziert, wenn auch staatliche Auflagen erfüllt werden, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden.

Der Beitragszahler muss dann einen bestimmten Betrag, der schrittweise bis 2008 auf vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens angehoben wird einzahlen, um in den Genuss der staatlichen Zulagen zu kommen.

Die Höhe der Zulagen bemisst sich an der Höhe der Sparbeiträge. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Mindestbetrag jährlich eingezahlt werden muss, um auch alle Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können, die Vater Staat bietet. Dieser beteiligt sich ebenfalls an den Sparbeiträgen und wer zu den Niedrigverdienern gehört oder kinderreich ist, kann in besonderem Maße von den steuerlichen Entlastungen profitieren.

Grundsätzlich kann jeder „mitmachen“, der als gesetzlich rentenversichert gilt, Eltern im Erziehungsurlaub, Auszubildende, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende und Beamte. Ausgeschlossen von dieser Förderung sind Selbstständige, die jedoch in ähnlicher Weise eine Altersvorsorge betreiben können und die Rürup- Förderung vereinbaren können.

Informationen zum Autor "corifinanz":
Corinna Albrecht

E-Mail: corinna-finanz(at)gmx.tm
Web: http://

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