Berufsunfähigkeitsrente
die “Neue” Berufsfunfähigkeitsrente
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann jetzt auch von unversteuertem Einkommen bezahlt werden!
Eine wichtige Gesetzesänderung, die allen gut verdienenden Angestellten und Selbstständigen eine BU Versicherung zum Schnäppchenpreis verschafft.
Der Weg geht hier über die neu geschaffene Rürup Rente (oder auch Basis Rente genannt). Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, einen Teil der steuerlich geförderten Beiträge zur Basisrente in eine sogenannte Risikoversicherung einfließen zu lassen. Die wichtige BU Versicherung zählt zu diesen Risikoversicherungen. Der Beitragsanteil der BU Zusatzversicherung darf maximal 49% betragen.
Mit dieser Konstruktion heilt der Gesetzgeber einen Mißstand, der seit 1995, dem Wegfall der BU Versicherung, aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Endlich ist es wieder möglich, diesen äußerst wichtigen Versicherungsschutz (siehe Stiftung Warentest und viele andere Verbraucherschützer) wieder aus noch nicht versteuertem Einkommen zu bezahlen. Die Arbeitskraft ist nun mal das wichtigste Gut in unserer Dienstleistungsgesellschaft und vor diesem Hintergrund ist es vollkommen richtig, dass die Beiträge für die Versicherung, die einem bei (teilweisem) Verlust dieses Wirtschaftsgutes schützt, nicht versteuert werden müssen.
Nachteile gibt es natürlich auch:
Insbesondere bei hohen BU Renten ist die nachgelagerte Versteuerung der Rente ein Nachteil: Während die BU Rente aus einem klassischen Vertrag lediglich zum Ertragsanteil versteuert werden muss, wird für die BU Rente aus einer Basis-Zusatzversicherung die ganze Rente versteuert.
Die Basisrente als Hauptversicherung ist teilweise umstritten, da die Vererbbarkeit des angesparten Kapitals nur über den Umweg einer zusätzlichen Todesfallversicherung möglich ist. Weiterhin darf die Basisrente nicht als Finanzierungsinstrument herangezogen werden. Darüberhinaus ist man natürlich immer flexibler, wenn man seine Versicherungen nicht kombiniert, sondern jedes Risiko in einem separaten (selbstständigen) Vertrag eindeckt.
Wie die komplizierte steuerliche Regelung der Basisrente genau funktioniert und welche monetären Vorteile diese Ihnen bietet, muss vor einem Abschluss geprüft werden. Für Bezieher von Spitzensteuersätzen lohnt sich der Umweg der BU Versicherung über eine Rüruprente aber fast in jedem Fall.
Versicherungssteuer
Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer und wird durch die einzelnen Länder erhoben. Die Versicherer führen für den Versicherungsnehmer diese Steuer ab.
Ab dem 01-01-2007 steigt die Versicherungssteuer (VSte) von 16 auf 19 Prozent.
Ausgenommen hiervon sind die Personenversicherungen: Lebensversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, gestzlichen Arbeitslosenversicherung, Rückversicherung und die „kleine Viehversicherung“ mit einem Prämienaufkommen bis zu 4.000 Euro.
Betroffen sind alle anderen Versicherungssparten wobei zu beachten ist, dass bei der Feuerversicherung der Steuersatz von 11 auf 14% steigt. Dies hat Auswirkungen auf die Hausrat- und Gebäudeversicherung.
Die neuen Steuersätze ab 01-01-2007 ersehen Sie aus der nachstehenden Tabelle.
|
Versicherungssparte |
VSte in % |
|---|---|
| allgemeiner / Regelsteuersatz |
19 |
|
Gebäudeversicherung ohne Feuer |
19 |
|
Gebäudeversicherung nur Feuer |
14 |
|
Gebäudeversicherung Kombination und Feuer |
17,75 |
|
Glasversicherung |
19 |
| Haftpflichtversicherung |
19 |
|
Privathaftpflichtversicherung |
19 |
|
Hundehalterhaftpflichtversicherung |
19 |
|
Pferdehalterhaftpflichtversicherung |
19 |
| Autoversicherung |
19 |
| Tierhalterversicherung |
19 |
| Hausratversicherung mit Feuerversicherung |
18 |
|
|
|
|---|---|
|
Feuerversicherung |
14 |
| Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung |
14 |
|
Schiffskaskoversicherung |
3 |
Die Entwicklung des Regelsteuersatzes entnehmen Sie der folgenden Aufstellung:
|
Jahr |
Steuersatz |
|---|---|
| bis 1988 |
5 |
| ab 1989 |
7 |
| ab 1991 |
10 |
| ab 07/1993 |
12 |
| ab 1995 |
15 |
| ab 2002 |
16 |
| ab 2007 |
19 |
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