Aktien
Die Aktie ist ein Wertpapier, dass ein Miteigentum am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Die Aktie besteht aus Mantel und Bogen, wobei der Mantel das Teilhaberrecht und der Bogen die Dividendenscheine sowie den Erneuerungsschein der Aktie verbrieft. Der Erneuerungsschein wird zum Bezug neuer Dividendenscheine vorgelegt, wenn diese aufgebracht sind. Aktien werden an der Börse gehandelt, wobei sich der jeweilige Kurs nach Angebot und Nachfrage richtet.
Laut Aktiengesetz stehen dem Aktionär, d.h. dem Aktieninhaber, bestimmte Rechte zu. So hat er das Recht an der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft teilzunehmen und dort von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin ist er am Gewinn des Unternehmens beteiligt, der in Form einer jährlichen Dividende ausgeschüttet wird. Durch das Bezugsrecht des Aktionärs ist im Falle einer Kapitalerhöhung der AG sichergestellt, dass der Aktionär junge Aktien beziehen kann.
Man unterscheidet Aktien nach der Art der Übertragung, nach dem verbrieften Recht sowie nach dem aufgedruckten Wert.
Hinsichtlich der Art der Übertragung sind Inhaberaktien, Namensaktien sowie vinkulierte Namensaktien zusammenzufassen. Jeder, der an den Besitz der Inhaberaktie gelangt, kann von dem mit ihr verbundenen Rechten Gebrauch machen. Die Verfügungsberechtigung wird hier nicht gesondert geprüft. Anders ist es hingegen bei der Namensaktie, auf der der Name des Berechtigten verzeichnet ist. Der Inhaber dieser Aktie ist ebenfalls im Aktienregister der AG aufgeführt.
Bei der vinkulierten Namensaktie erfordert der Verkauf der Aktie sogar die ausdrückliche Zustimmung der AG.
In Bezug auf das verbriefte Recht unterscheidet man Stammaktien, die alle bereits erwähnten Rechte laut Aktiengesetz beinhalten und Vorzugsaktien, die zusätzlich einen Vorzug in der Gewinnbeteiligung bieten.
Was den aufgedruckten Wert angeht, so differenziert man im allgemeinen zwischen Nennwertaktien und nennwertlosen Stückaktien.
Die Nennwertaktie ist auf den Geldbetrag (Nennwert) ausgestellt und stellt so einen Teilbetrag des Grundkapitals dar, im Gegensatz zur nennwertlosen Stückaktie, die nicht auf einen bestimmten Betrag lautet sondern auf einen Bruchteil am Gesellschaftsvermögen.
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