Geldanlagen

Aktienclub

Die Anzahl der Mitglieder ist normalerweise durchaus überschaubar, es bestehen meist sogar persönliche, freundschaftliche Kontakte ähnlich wie beim Sparverein. Viele Clubs dienen neben der Geldanlage besonders dem geselligen Beisammensein. Manche Mitglieder haben sich auch erst über den Club kennen gelernt und private Freundschaften entwickelt.. Die Mitglieder teilen ihr Wissen über das Geschehen auf den Finanzmärkten miteinander, diskutieren und lernen zugleich von einander. Jedes einzelne Mitglied ist an der Anlageentscheidung aktiv beteiligt und wird nach seiner persönlichen Meinung gefragt.

Aktienclubs bzw. Investmentclubs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, insbesondere bei privaten Anlegern mit nicht ganz so großem Kapital. Sie bilden Vereinigungen, mit dem Ziel gemeinsam Geld anzulegen und das gesammelte Vermögen des Clubs gemeinsam zu verwalten und evtl. zu vermehren. Die einzelnen Mitglieder sind dabei an dem auf den Aktienclub laufenden Depot beteiligt. Private Aktienclubs sind meist regional begrenzt tätig, aber es gibt durchaus auch größere, überregional arbeitende Clubs.

Die überregionalen Investmentclubs hingegen haben hunderte von Mitgliedern, die sich selten kennen und verfügen über einen separaten Anlageausschuss. Die Strukturen sind weitgehend professionell angelegt und wie Beteiligungsfirmen oder Aktienfonds aufgebaut. Solche Clubs rücken in die Nähe von Finanzdienstleistenden.

Sinn und Zweck für die Gründung oder den Beitritt in einen Aktienclub liegen neben der gesellschaftlichen Funktion noch in einigen anderen Gründen. Im Aktienclub werden auch kleinere Anlagebeträge in einem Pool zusammengefasst und werden so zu einer wesentlich interessanteren Investitionssumme. Manchmal wird erst so die Mindestsumme für einen Fond so erreicht, den die Anleger sonst nie alleine nutzen könnten. Auch lässt sich das Risiko für den einzelnen Anleger so viel besser streuen. Ganz nebenbei lassen sich durch den Zusammenschluss Gebühren optimieren, zumal die überwiegende Zahl der Banken degressive Gebühren nach dem Ordervolumen in Rechnung stellen.

Der Aktienclub ist meistens der Rechtsform nach eine BGB-Gesellschaft bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gemeinsames Ziel der Gesellschaft ist das Verwalten und Anlegen des gemeinsamen Kapitals. Ziele und Grundsätze der BGB-Gesellschaft werden von allen Mitgliedern in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten und unterschrieben. Nach deutschem Recht unterliegen Investmentclubs mit einer Grenze von bis zu 50 Gesellschaftern und/oder einem eingezahlten Kapital bis zu 500.000 Euro dem Grundsatz nach keiner Aufsicht, solange die Tätigkeit des Clubs nicht gewerblich erfolgt und die Geschäftsführung der BGB-Gesellschaft nicht bezahlt wird.

Bei Überschreiten dieser Grenzen setzt zum Schutz der Anleger eine Aufsicht ein. Der Gesetzgeber verlangt eine Zulassung zum Finanzdienstleistenden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Solche Aktienclubs bieten die Anteile im Allgemeinen öffentlich an und müssen daher nach dem Verkaufsprospektgesetz einen entsprechenden Verkaufsprospekt erstellen, in dem Aufbau des Investmentclubs, seine Gebühren und eventuelle Risiken der Anlageform erklärt werden. Derzeit verfügen ungefähr ein halbes Duzend Aktienclubs über solch einen Verkaufsprospekt.

Informationen zum Autor "Mitch":
Thomas Mcke

E-Mail: info(at)kredit-artikel.de
Web: http://www.kredit-artikel.de

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