Der Freistellungsauftrag fürs Festgeldkonto
Grundsätzlich müssen alle Zinserträge, die man durch sämtliche Formen der Geldanlage enthält, versteuert werden. Der Staat erhebt hierfür die Zinsabschlagssteuer.
Naturgemäß trifft die Zinsabschlagssteuer auch die Anlage in Festgeld.
Die aus dem Festgeldkonto erwirtschafteten Zinsgewinne werden pauschal mit 30% versteuert, die Bank leitet den fälligen Steuerbetrag direkt an das zuständige Finanzamt weiter. Man kann diesen Betrag mit der entsprechenden Jahressteuerbescheinigung der Bank in der folgenden Steuererklärung geltend machen und mit etwaigen Steuerschulden verrechnen.
Damit für Kleinanleger das Sparen attraktiv bleibt, hat der Gesetzgeber einen sogenannten Sparerfreibetrag eingeführt. Bis zur Höhe dieses Sparerfreibetrags können jährlich Zinsgewinne erwirtschaftet werden, die steuerfrei bleiben, also in voller Höhe dem Anleger zustehen. Möchte man also ein Festgeldkonto einrichten, so ist sinnvollerweise der Freistellungsauftrag gleichzeitig zu stellen. Die Banken und Sparkassen halten hierfür die entsprechenden Formulare bereit.
Momentan beträgt der Sparerfreibetrag 1.421 Euro, für Ehepaare ist der doppelte Betrag von 2.842 Euro vorgesehen. Bis zu dieser Grenze darf man also Zinserträge erwirtschaften, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Im Zuge der Kappung von Steuersubventionen wurde allerdings vom Gesetzgeber bereits eine Kürzung des Sparerfreibetrags auf 750 Euro für Einzelpersonen und 1.500 Euro für Ehepaare beschlossen. Diese neuen Werte gelten ab dem Jahr 2007.
Weiterhin zu beachten ist, dass der Sparerfreibetrag für alle Konten, Depots und weitere Geldanlagen des Sparers insgesamt gilt. Das bedeutet, dass Freistellungsaufträge für jede Geldanlage separat gestellt werden müssen und deren Gesamtsumme den gültigen Freibetrag nicht überschreiten darf.
Es empfiehlt sich also im Falle mehrerer Geldanlagen, eine Aufstellung zu machen und die Freibeträge in den jeweiligen Freistellungsaufträgen sinnvoll zu verteilen. Die Freistellungsaufträge können jederzeit in der Höhe angepasst werden, sie können also beispielsweise bei der Einrichtung eines Festgeldkontos flexibel neu verteilt werden.
von Maren Dimgel - maren . dimgel @ gmx . net
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