Geldanlagen

Die neue Besteuerung von Schiffsbeteiligungen

Wer seit Dezember 2005 Geld in eine Schiffsbeteiligung angelegt hat, hat zu beachten , das es seit diesem Zeitpunkt keine derartigen Fonds mehr mit Anfangsverlusten über zehn Prozent des Kommanditkapitals mehr gibt. Mit der Einführung des § 15b Einkommenssteuergesetz wurde dies unterbunden. Auch die seit sehr viele Jahre sehr beliebten, so genannte Kombi-Modelle, gibt es seit November 2006 nicht mehr. Hier wurden die steuerlichen Anfangsverluste in den ersten Jahren mit dem anschließenden Wechsel zur Tonnagebesteuerung besteuert. Wer also nach diesen Zeitpunkten sein Geld in eine Schiffsbeteiligung investiert hat, bedeutete dies, dass der Schiffsfonds, für den man sich entschieden hat, einzig unter die Tonnagenbesteuerung fällt.

Bei der Tonnagensteuer ist es so, dass die Besteuerung dieser Kapitalanlage von der Größe des Schiffes abhängig ist und danach festgelegt wird. Das tatsächliche Jahresergebnis spielt dabei keine Rolle.
Die Tonnagensteuer beträgt 0,2 Prozent bis 0,4 Prozent der Anlagesumme. Insbesondere aufgrund dieser niedrigen Besteuerung wird die Anlage von Kapital in eine Schiffsbeteiligung auch mehr und mehr für Normalverdiener attraktiv.

Informationen zum Autor "Schreibmaus":
Michaela Schleußner

E-Mail: schleussner(at)vers-online.net
Web: http://vers-online.net

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