Mit AS- Fonds in die Altersvorsorge investieren
Wer in der Gegenwart für den eigenen Ruhestand vorsorgen will, sollte langfristig vom Fondssparen profitieren, um später finanziellen Engpässen zu entgehen.
Denn angesichts der Tatsache, dass unsere Sozialsysteme überstrapaziert sind, kann später nicht mehr mit einer gesetzlichen Rente gerechnet werden, die dazu beiträgt, den Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.
Altersvorsorge- Sondervermögen, kurz AS- Fonds genannt, bieten dem Anleger die Chance, Aktien, Anleihen sowie offene Immobilienfonds zu mischen und nach dem bewährten Prinzip der Risikostreuung anlegen zu lassen.
Auch bieten sich diese Fonds für den Personenkreis an, der in die Jahre gekommen ist und nicht mehr abwarten kann, Verlustphasen anderer Fonds abzuwarten.
Gerade weil auch Anleger mit einer eher schmalen Geldbörse und kleinen Beträgen in einen AS- Fonds investieren können, bietet diese Form der Altersvorsorge eine breite Plattform für eine Kapitalanlage.
Das Altersvorsorge- Sondervermögen muss jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, bevor es als zertifizierte Anlageform genutzt werden darf.
So schreiben gesetzliche Richtlinien vor, dass wenigstens 51 Prozent des gesamten Fondsvermögens in Aktien, Beteiligungen und Immobilien angelegt sein müssen. Dabei soll der Anteil an Aktien und Beteiligungen wenigstens 21 und höchstens 75 Prozent betragen.
Festverzinsliche Anleihen dürfen jedoch in beliebiger Menge dem Fondsvermögen beigemischt werden. Höchstens 30 Prozent dürfen in Anlagen einfließen, die einem Währungsrisiko unterliegen.
Als attraktiv gestaltet sich die Möglichkeit, den Sparplan individuell auf die finanzielle Situation auszurichten. Konkret bedeutet dies, dass Sparraten verringert, erhöht oder sogar über einen festgesetzten Zeitraum ausgesetzt werden können.
Wer vorzeitig aussteigen will, muss dafür lediglich einen bestimmten Zeitraum einhalten. Ausnahmen bestätigen die Regel; das gilt auch für Kündigungsmodalitäten bei einem AS- Fonds. Kann der Sparer eine Notlage wie beispielsweise eine länger dauernde Arbeitslosigkeit nachweisen, wird einem vorzeitigen Ausstieg meist problemlos stattgegeben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man beim Altersvorsorge- Sondervermögen auch Umschichtungen in andere Fonds vornehmen lassen. Diese Möglichkeit erweist sich dann als vorteilhaft, wenn der Wert der Anteile aktuell ein hohes Niveau erreicht hat und der Anleger versuchen will, diesen zu sichern.
Läuft der Fonds- Sparplan dann aus, kann der Sparer eine einmalige Auszahlung verlangen, oder mit der jeweiligen Fondsgesellschaft eine monatliche Rentenzahlung vereinbaren.
Somit bieten sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten, um wirkungsvoll und zusätzlich etwas für die private Altersvorsorge zu tun.
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