Was versteht man unter Spezialfonds?
Auch Institutionen werden zur Kasse gebeten Mit der voraussichtlichen Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 müssen sich nicht nur Privatpersonen, die ihre Einkünfte aus Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen oder privaten Verkaufsgeschäften (Publikumfonds)bisher nur zu 50% versteuern mußten, wenn die Zeit zwischen An-und Verkauf weniger als 12 Monate betrug, beschäftigen; sondern auch Institutionen, die ihre Gewinne aus Spezialfonds dann komplett versteuern müssen.
Dabei versteht man unter Spezialfonds Investmentfonds , die individuellen Anlagezielen der Investoren dienen aber wie Publikumfonds dem Investmentgesetz (InvG) und der Finanzdienstaufsicht unterliegen und nur für besondere Anlegergruppen existieren. Dazu zählen Stiftungen, kirchliche Verbände, Banken, Versicherungsunternehmer, große Unternehmen oder Pensionskassen, deren Anlagevolumen ungefähr 10 Millionen und mehr Euro beträgt. Die Anlegerzahl eines Spezialfonds variiert von 1 -30 Anlegern, wobei jedoch ein Anleger die Regel darstellt.
Das Gegenstück der Spezialfonds sind die öffentlich verbreiteten Publikumfonds.
Bisher galt und gilt in Deutschland wie erwähnt das Halbeinkünfteverfahren für Spezial- und Publikumfonds.
Mit dem Ziel alle Kapitaleinkünfte gleich zu besteuern und zu erfassen, sollen ab dem 01.01.2009 nun alle Kapitalgewinne zu 25% versteuert und an das Finanzamt abgeführt werden. Dazu kommen noch wie bisher die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Damit sind jetzt auch Institutionen wie Banken, Versicherungen und große Unternehmen mit ihren meist höheren Kapitalerträgen aus Spezialfonds -als z.B. Privaterträge von Einzelsparern- verpflichtet, alle Gewinne (auch die, deren An- und Weiterverkaufszeit mehr als 12 Monate Zwischenzeit betrug) zu 25% zu versteuern. Damit geraten insbesondere Versicherungen, die sich auf Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert haben in scheinbare Schwierigkeiten, da von Privatleuten befürchtet wird, das durch das zusätzliche Steueraufkommen die Beträge steigen oder die Prämien sinken.
Das ist jedoch selten der Fall, denn die Spezialfonds sind selten reine Anlagefonds für die Altersvorsorge und es existieren nebenbei gute Altersvorsorgeverträge wie die vom Staat bezuschußte Riester-Renter oder die Rürup-Rente.
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