Immobilienfinanzierung

Muss beim Bausparen der Kredit in Anspruch genommen werden?

Wenn ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, denkt man, dass dies eine gute Entscheidung war - schließlich will man ja irgendwann einmal ein eigenes Haus haben und ein Bausparvertrag erscheint dabei ganz hilfreich. Monatliche Einzahlungen auf den Bausparvertrag erhöhen das Guthaben und dieses wird auch noch gut verzinst. Somit wird über Jahre die erforderliche Summe angespart und man hat bekanntlich bei einem Bausparvertrag einen vertraglichen Anspruch auf ein Bauspardarlehen in einer bestimmten Höhe. Das hört sich auf den ersten Blick attraktiv an.

Es gibt aber auch Situationen im Leben, bei denen die ursprünglichen Träume verworfen werden. Was passiert beispielsweise, wenn man sich dafür entscheidet kein Haus zu bauen oder kaufen zu wollen? Muss der Kredit trotzdem in Anspruch genommen werden? Es besteht zwar ein Anspruch auf eine Kreditvergabe, aber keine Verpflichtung zur Abnahme von diesem seitens des Bausparers. Das Bausparen wird in einer Optionsform betrieben. Nach dem Motto: „Alles kann, nichts muss“. Bei manchen Bausparkassen bekommt man sogar Bonuszahlungen, falls man freiwillig auf den Kredit verzichtet. Schließlich wurde eine lange Zeit der Bausparkasse das Geld in Form von Spareinlagen überlassen. Die Geldüberlassung erfolgte unter der Option, dass eines Tages ein Kredit benötigt wird. Die Nichtausübung dieser Option wird von manchen Bausparkassen entsprechend entlohnt.

Es gibt aber auch die Möglichkeit den bestehenden Bausparvertrag auf eine andere Person zu übertragen. Sollte zum Beispiel ein Familienangehöriger gerade bauen wollen und benötigt dazu einen Kredit, kann der Darlehensanspruch auf ihn übertragen werden. Über den genauen Ablauf und die Formalitäten bei diesem Vorgang kann die Bausparkasse entsprechend informieren.

Informationen zum Autor "immokredit":
Jörg Pankalla

E-Mail: webmaster(at)immokredit24.com
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