Autounfall im Ausland und Schadenersatz
Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist gut. Man denke nur an solche Festlegungen, was in Europa als Banane zu gelten und wie eine ordentlich geformte EU-Gurke auszusehen hat.
Nun gibt´s mal etwas, das ohne Einschränkungen als Erfolg gefeiert werden kann: die 4. KH-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich eine wenig bekannte rechtliche Regelung, mit der Autounfälle, die in einem EU-Land passiert sind, über die Ländergrenzen hinweg einfach und unbürokratisch reguliert werden können. Gerade jetzt ist das ganz wichtig, da sich mancher aus seinem Spanien- oder Italienurlaub eine Beule als Souvenir mitgebracht hat. Früher war das der blanke Horror.
Wenn man zum Beispiel in Italien einen Unfall hatte, war es fast aussichtslos, Schadenersatz zu bekommen, ja, man bekam auf Schreiben an die Autoversicherung nicht einmal eine Antwort. Das ist nun ganz anders. Geschädigte nutzen den Zentralruf der Autoversicherer, teilen das Unfallland sowie das Kennzeichen des Unfallgegners mit und erfahren, wer der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist. Prinzip: Jede Versicherung eines EU-Landes ist in allen Ländern der Gemeinschaft vertreten. Die Verständigung erfolgt in der Landessprache des Geschädigten, bei einem Beulenopfer hierzulande also in Deutsch.
Dem Regulierungsbeauftragten trägt man den Fall vor. Innerhalb von drei Monaten muss der ein Regulierungsangebot unterbreiten oder eine begründete Ablehnung abgeben. Passiert das alles nicht oder ist die Antwort unakzeptabel, wendet man sich an die Verkehrsopferhilfe. Die macht ihrerseits bei dem Beauftragten noch mal Druck- Verstreichen weitere zwei Monate ergebnislos, ist die Verkehrsopferhilfe für den Schadenersatz zuständig.
Selbstverständlich muss der Geschädigte in jedem Fall den Unfallhergang beweiskräftig dokumentieren. Hier sind die gleichen Regeln zu beachten wie bei jedem Unfallprotokoll für die Versicherung zu Hause.
Dieses vereinfachte Verfahren, das der 4. KH-Richtlinie zu verdanken ist, gilt für alle Staaten der EU, auch für die neuen Mitglieder, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Inzwischen gibt es etwa dreijährige Erfahrungen.
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