Autofinanzierung leicht gemacht
Ein Auto zu finanzieren ist gar nicht so schwer.
Da wäre zuerst die klassische Autofinanzierung durch einen Kredit zu nennen, welcher meistens durch das Autohaus vermittelt werden kann. Bei erfolgreichem Finanzierungsantrag kommt es zu einem Kreditvertrag zwischen dem Kunden und der kreditgebenden Bank, welche darauf hin den vollen Kaufpreis für den Wagen an den Autohändler überweist.
Mit dem Kreditnehmer wird im Rahmen des Kredits ein so genannter Ratenzahlungsplan vereinbart. Es ist dabei von Vorteil, wenn der Autointeressent in der Lage ist, eine Anzahlung in die Autofinanzierung einfließen zu lassen. Auch eine möglichst kurze Laufzeit bedingt durch höhere Monatsraten ist am Ende immer günstiger, weil hier die Zinsbelastung deutlich geringer zum Tragen kommt, als bei einer längeren, vielleicht über mehr als 5 Jahre währenden Rückzahlung. Generell gilt hier also die Faustregel: Wenn es geht, so viel wie möglich anzahlen, denn damit verringert sich logischerweise die Kreditsumme. Die monatliche Wunschrate sollte so hoch wie finanziell machbar angesiedelt werden, ohne jedoch dadurch in Schwierigkeiten zu geraten. Ist irgendwann die letzte Rate gezahlt, kann der nun ehemalige Kreditnehmer das Auto endlich sein Eigen nennen.
Eine weitere Möglichkeit der Autofinanzierung ist das Leasing.
Hier zahlt der Leasingnehmer jeden Monat eine so genannte Leasingrate. Der Leasingvertrag läuft meist 2 oder 3 Jahre und hat oft eine Kilometerbegrenzung pro Jahr vorgesehen. Läuft dieser Vertrag aus, gibt es grundsätzlich zwei Wege. Entweder der Fahrzeugnutzer zahlt eine vereinbarte Schlußrate und kauft damit den Wagen oder er gibt das Auto wieder an das Leasingunternehmen zurück.
Bei der zuletzt genannten Option wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Dieser wird mit den in den Vertragsbedingungen festgelegten Vereinbarungen für die Nutzung des Wagens abgeglichen.
Es stellt sich folgende Frage: Ist der Wertverlust des Leasingobjekts kleiner oder maximal gleich der Summe der gesamten Leasingraten, wird der Leasingnehmer entlastet. Ansonsten droht eine entsprechende Nachkalkulation und damit eine Nachzahlung.
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