Kredite

Das Forward Darlehen als Variante der Baufinanzierung

Vor wenigen Jahren war der Begriff Forward Darlehen noch gänzlich unbekannt wenn es um die Baufinanzierung ging. Heutzutage genießt diese Kreditform, ebenso wie der Fremdwährungskredit, einen regen Nachfragezuwachs unter all jenen die eine Baufinanzierung benötigen.

Der Forwardkredit ist ein Immobilienkredit der zwar schon in der Gegenwart abgeschlossen wird, dessen Laufzeit allerdings erst in der (nahen) Zukunft beginnt. Hauptgrund für den Abschluss eines Forward Darlehens ist aus Sicht des Kreditnehmers die Fixierung der gegenwärtig gültigen Zinsen für die Zukunft. Vor allem in Niedrigzinszeiten möchten sich immer weniger Bauherren der Gefahr von steigenden Kreditzinsen aussetzen und schließen daher ein Forward Darlehen ab. Die „Reservierungszeit“ eines Forward Darlehens ist allerdings mit einem Maximum von vier Monaten begrenzt; innerhalb dieser Zeit fallen für den Kreditnehmer noch so genannte Bereitstellungszinsen an. Die Bereitstellungszinsen werden vom Kreditgeber für die Reservierung des Darlehens eingehoben und bewegen sich etwa im Bereich von 0,025 Prozent pro Monat (gemessen an der Kreditsumme).

Ähnlich wie beim Fremdwährungskredit, so gilt auch für das Forward Darlehen, dass der Kreditnehmer quasi eine Wette auf die zukünftige Entwicklung des Finanzmarktes abschließt. Entwickeln sich beim Forward Darlehen die Kreditzinsen nach Beginn der Reservierungszeit nach unten, so muss der Kreditnehmer einen Kredit aufnehmen, den es bei Beginn der Laufzeit des Forwardkredites auf dem Markt eigentlich günstiger gäbe. Somit ist der Abschluss eines Forward Darlehens durchaus auch risikobehaftet, denn reserviert man das Darlehen und möchte es dann doch nicht in Anspruch nehmen, dass wurden die Bereitstellungszinsen umsonst bezahlt. Abgesehen davon muss auch erwähnt werden, dass bei Nicht-Abnahme des Forward Darlehens eine Entschädigung an die Bank gezahlt werden muss. Die Höhe dieser Entschädigung ist nicht einheitlich geregelt, jedoch versuchen Kreditinstitute sich durch hohe, vertraglich festgeschriebene Entschädigungszahlungen gegen Nichtabnahmen von Forward Darlehen abzusichern.

Claudia Schäfer; gazzolina@gmx.net

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