Hausfrauenkredit
Ein Kredit wird in der Regel gewährt, erst nachdem der Antragsteller auf seine zuverlässige Bonität geprüft wurde. Eine sichere Bonität ergibt sich jedoch nur bei einem regelmäßigen Einkommen und ohne negative Schufa-Einträge. Nach diesen Kriterien würde eine Hausfrau theoretisch schwer einen Kredit bekommen, da sie in ihrem “Beruf” als Hausfrau kein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann.
Der Kredit für die Hausfrau damals
So wurde früher einer Hausfrau ein Hausfrauenkredit nur gegen die Unterschrift ihres Ehemannes gewährt. Bei einem Hausfrauenkredit handelte es sich meist um einen Konsumkredit. Schon eine Bestellung bei einem Versand stellte eine Art Kredit dar, bei dem vor allem Haushaltwaren und Bekleidung geordert wurden, also dem Zweck nach ging es um einen Warenkredit, einen Ratenkredit.
Der Kredit für die Hausfrau heute
Den alten Begriff Hausfrauenkredit gibt es heutzutage weiter, allerdings in anderen, neuen, erweiterten Formen. Eine Hausfrau kann nun einen Kredit bekommen, auch ohne die Unterschrift des Ehepartners. Es handelst sich dabei weiter um verhältnismäßig kleine Kreditsummen. Andere neue Synonyme für Hausfrauenkredite sind der Anschaffungskredit, der Kleinkredit, oder der Sofortkredit.
In der heutigen modernen Zeit haben sich der Hausfrau neue Möglichkeiten eröffnet, so kann sie selbständig sogar einen echten Kredit beantragen. Denn der Hausfrauenkredit von heute kann anderen neuen modernen Kreditformen gleichgestellt werden, die nicht nach den Regeln der klassischen Krediten vergeben werden, sondern nach neueren Regeln, wie z. B. der “Kredit ohne Schufa”. Es sind an erster Stelle Kredite, die Online oder telefonisch beantragt werden können, schnell und problemlos gewährt werden, bei denen die Auszahlung bar oder per bequeme Überweisung auf das Girokonto erfolgt.
Manchen Kreditgebern, die Kredite für Hausfrauen gewähren, muss die Lohnabrechnung von dem Ehemann vorgelegt werden, oder die eigene Kreditwürdigkeit der Frau geprüft werden. Der Kredit wird dann auch ohne die Unterschrift des Ehegatten bewilligt.
Auch hier gilt, sich ausführlich zu informieren, Vergleiche zwischen den vielen Anbietern und deren Konditionen vorzunehmen, bevor man sich entscheidet und bindet.
Autor: Thomas Meyer
E-Mail: meythomas@googlemail.com
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