Lebensversicherung

Lebensversicherung anfechten anstatt einfach nur kündigen

Bei der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung zahlen Versicherungsgesellschaften auch nach langjähriger Beitragszahlung nur einen geringen Rückkaufswert aus. Der Grund: Beim Abschluss eines Vertrages sind Kosten in Höhe bis zu 3 Jahresbeiträgen entstanden. Bevor auch nur ein Cent in die Anlage fließt werden erst die anfallenden Gebühren gedeckt.

Hat der Kunde eine Dynamik vereinbart, so erhöhen sich die Abschlusskosten sogar noch stetig, da sich mit dem jährlichen “Neuabschluss” auch die Versicherungssumme erhöht.

Auch eine oft zu beobachtende Variante des Abschlusses: Der Vermittler schließt für den Kunden einen Vertrag mit einem Monatsbeitrag von z.B. 100,-€ ab. Bezahlt wird jedoch in den Anfangsjahren beispielsweise nur 25,-€. Der Kunde kann dadurch den Beitrag später von 25,-€ auf 100,-€ steuerunschädlich erhöhen.

Leider ist diese Art der Beitragserhöhung für den Kunden besonders tragisch: Betragen die Abschlusskosten 2 Jahresbeiträge (2.400,-€), so müssen bei einem monatlichen Beitrag von 25,-€ geschlagene 8 Jahre lang (8 Jahre = 2.400,-€ / 25,-€ / 12 Monate) auschließlich Abschlussgebühren bezahlt werden.

Falls der Kunde seine Lebensversicherung kündigen möchte oder bereits gekündigt hat, so kann er die professionelle Hilfe des Prozesskostenfinanzierers “LV-Doktor” in Anspruch nehmen. Hat der Kunde eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsbestandteil “Vertrags- und Sachenrecht” so kann diese mit dem “Know how” des LV-Doktors verknüpft werden.

Autor: Johannes Laas; info(at)gegen-altersarmut.de

Informationen zum Autor "Johannes Laas":


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Web: http://www.gegen-altersarmut.de

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