PKV

Die Beiträge eines Privatpatienten im Rentenalter

Die Private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge wie bei der Lebensversicherung nach versicherungsmathematischen Grundlagen. Um die Beiträge vor allem im Alter stabil zu halten werden Altersrückstellungen gebildet, die Zinserträge aus den Alterungsrückstellungen kommen vorwiegend der Altersvorsorge zu Gute und seit Januar 2000 wird ein 10 prozentiger Zuschlag erhoben, der ebenso den Alterungsrückstellungen zugeschlagen wird. Die Alterungsrückstellungen werden als Ausgleich gebildet, da mit steigendem Lebensalter die Inanspruchnahme von Leistungen zunimmt. So benötigt ein 70jähriger ein vielfaches an Leistungen, was ein 30jähriger braucht. Bei einem PKV Vergleich sind in der Beitragskalkulation des 30 Jährigen also schon die steigenden Gesundheitskosten im späteren Alter mit einkalkuliert. Zusätzlich kommt die Verzinsung der Alterungsrückstellung hinzu, die mit 3,5% angesetzt wird. Tatsächlich werden am Kapitalmarkt aber mehr als 3,5% Zinsen erwirtschaftet, so daß die darüber hinausgehenden Zinserträge zur weiteren Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter verwendet werden müssen.
Ab dem 65. Lebensjahr entfällt i.d.R. der Beitrag für das Krankentagegeld, dies führt zu einer weiteren Reduktion des Beitrags. Durch den 10 prozentigen Zuschlag kann es ab dem 80. Lebensjahr zu Beitragssenkungen kommen, vorher ist es vom Gesetzgeber nicht erlaubt. In welcher Höhe die Prämiensenkung ausfällt hängt von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ab und von der Dauer, die der Versicherungsnehmer in der PKV versichert war, sowie der z.Zt. am Kapitalmarkt erzielten Zinsen.

Autor: Antje Winkler
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