Entscheidungskriterien eine Anmeldung bei der PKV
Wer erstmals eine Krankenversicherung für sich selbst abschließen muss, bzw. wer die Versicherung wechseln möchte und die Voraussetzungen erfüllt, einer privaten Krankenversicherung (PKV) beizutreten, sollte seine Entscheidung, ob privat Krankenversichert oder gesetzlich Krankenversichert (GKV) nach folgenden Gesichtspunkten überprüfen: Leistungsvergleich zwischen PKV und GKV, Familienstand bzw. verschiedene Lebensphasen (Familie, Schwangerschaft, Kinder, Studenten, Rentner), Leistungen im Alter sowie die Rückkehroptionen. Zum Leistungsvergleich gehört der Umfang des Versicherungsschutzes, die Betragshöhe, der Geltungsbereich, die Therapeutenwahl, Vorsorgeuntersuchungen, die Erstattung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz, die Art der Krankenhausbehandlung, Einkommensausfall, Krankenversicherungsschutz im Ausland, die Kündigungsbedingungen und Kündigungsfristen und schließlich die Beitragsrückerstattung. So richtet sich der Beitrag bei der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Eintritt und nach Tarif. Der Geltungsbereich ist bei der PKV größer als bei der GKV, in Europa sogar unbegrenzt.
Vorsorgeuntersuchungen werden mindestens wie bei der GKV gewährt, je nach Tarif können darüber hinausgehende Leistungen versichert werden. Eine Kostenübernahme erfolgt für alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Heilmethoden, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) verzeichnet sind. Wenn Heilpraktikerleistungen versichert sind, richtet sich die Kostenübernahme nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. nach dem Hufelandverzeichnis. Der PKV-Versicherte hat freie Arzt- und Krankenhauswahl und kann in der Klinik je nach Tarif Zwei- oder Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung, einschließlich Chefarztbehandlung beanspruchen. Ein Krankentagegeld ist bis zum Nettoeinkommen möglich, wobei der Zahlungsbeginn nach Bedarf vereinbart werden kann, für Arbeitnehmer allerdings frühestens nach Wegfall der Entgeltfortzahlung. Die Zahlungsdauer ist nicht unbegrenzt und endet nach Genesung oder durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. wenn Altersruhegeld gezahlt wird. Zahnersatz kann bis zu 90% in sehr wenigen Fällen auch bis 100 % versichert werden. Je nach Gesellschaft und Tarif sind Beitragsrückerstattungen möglich, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Kosten für den Versicherungsschutz richten sich auch nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und eventuell der nichtberufstätigen Hausfrau und der Lebensphase. Wer das 55. Lebensjahr überschritten hat und private Krankenversichert ist, kann nicht mehr in die GKV zurückkehren. Diesen Personen steht alternativ der Basistarif der PKV zur Verfügung. Zurück in die GKV gelangt man immer dann, wenn man mit seinem Jahresbruttogehalt einmal unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist. Dann wird der Versicherungsnehmer wieder Krankenversicherungspflichtig. Es sei denn, er ist länger als 5 Jahre privat Krankenversichert und lässt sich endgültig von der Versicherungspflicht befreien.
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