Krankenversicherung der Studenten
Studenten, die noch nicht das 25.Lebensjahr erreicht haben, sind in der Regel über einen Elternteil in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert. Bei geleistetem Grund- oder Zivildienst verlängert sich entsprechend die Zeit der Familienversicherung. Bezieht der Student ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von mindestens 400 Euro greift die Familienversicherung nicht mehr (Bafögeinnahmen werden nicht mitberechnet). In diesem Fall ist die Krankenversicherung für Studenten (KVdS) zuständig.
Die KVdS ist eine Pflichtversicherung und kann bis zum Abschluss der 14. Fachsemesters in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung bis zu dem Fachsemester in welchem das 30. Lebensjahr erreicht wird, ist ausführbar. Die aktuellen Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. Für Studierende, die das 23.Lebensjahr erlangt haben und kinderlos sind, wurde ab 2005 ein zusätzlicher Pflegesatz von 1,17 Prozent erhoben. Der Mitgliederbeitrag wird im Voraus gezahlt. Bafoeg geförderte Studenten haben die Möglichkeit beim Studentenwerk einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu beantragen.
Generell gilt die KVdS nur für „ordentliche“ Studenten, d.h. das Studium sollte den Lebensalltag bestimmen und maßgebend sein. Studierende, die einem Nebenjob nachgehen, dürfen dies im Rahmen von 20 Stunden die Woche tun. In den Semesterferien, an Feiertagen oder überwiegend abends und nachts kann die Menge der Arbeitsstunden ausgeweitet werden. Laut dem Sozialgericht Düsseldorf wird das Studium zur Nebensache wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Besuch von Vorlesungen wird unterlassen,
- Positive Ergebnisse aller Fachprüfungen mit Ausnahme der Abschlussthesis,
- Wiederholte Übersteigung der Regelstudiendauer.
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