Rechtsschutz in Deutschland - Exkurs durch die Geschichte
Der Rechtsschutzgedanke in Deutschland wurde bereits im Mittelalter durch die Eideshilfe in den Schutzgilden vertreten. In Frankreich wurde im 19. Jahrhundert eine Prozesskosten-Versicherungen versucht zu etablieren.
Diese wurde 1824 durch den französischen Kassationshof verboten. Abermals in Frankreich wagte man in dieser Richtung einen weiteren Versuch vor dem 1. Weltkrieg. Das eigentliche Geburtsjahr der Rechtsschutzversicherung jedoch macht man im Jahr 1917 fest. – Abermals in Frankreich wurde damals der erste Vertrag für Verkehrsstreitigkeiten geschlossen. Bis ins Jahr 1928 hatte sich diese Versicherung auch schon in Deutschland etabliert.
Die 1950er und die 1960er Jahre jedoch erst machten den Rechtsschutz erst so richtig interessant für die bundesdeutschen Haushalte. Im Bereich des Rechtsschutz ist es dabei so, dass dieser Bereich noch heute den größten Teil der Rechtsstreitigkeiten darstellt, mit denen sich die deutschen Gerichte befassen müssen.
Im Laufe der Folgejahre kamen weitere Rechtsgebiete hinzu. 1952 jedoch wurde zunächst einmal der so genannte aktive Schadenersatzrechtsschutz eingeführt – ein Meilenstein in der Geschichte der Rechtsschutzversicherung.
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