Versicherungen

Genau abwägen: Gesetzlich oder privat krankenversichert

47.000 Euro Bruttojahreseinkommen: Das ist die magische Zahl, auch Beitragsbemessungsgrenze genannt. Übersteigt der Lohn eines Arbeiters oder Angestellten diesen Wert, darf er Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Denn frei entscheiden, ob privat oder gesetzlich versichert, ist in Deutschland derzeit nicht möglich. Lediglich Selbständige, Freiberufler und Beamte wie etwa Richter oder Polizisten können selbst wählen, welche Krankenversicherung sie abschließen.

Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze ist die Mitgliedschaft in einer private Krankenversicherung zwar nicht möglich. Die Leistungen, die privat Versicherte genießen, können trotzdem in Anspruch genommen werden, wenn man sich für die entsprechenden Zusatzversicherungen entscheidet. So lässt sich recht einfach das Versicherungspaket der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen. Welche Leistungen das sind, kann jeder für sich entscheiden. Zuzahlungen bei Zahnersatz, Sehhilfen oder aber bei einem Krankenhausaufenthalt sind nur einige Beispiele. Da die gesetzlichen Kassen gerade in diesen Bereichen immer öfter den Rotstift ansetzen, sind Zusatzversicherungen durchaus lohnend und sparen Geld, wenn eine neue Brille oder ein neues Hörgerät fällig werden.

Denn um Ihr Geld geht es schließlich bei der Krankenversicherung. Und genau in diesem Bereich liegen auch die weiteren Unterschiede zwischen private Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkassen, in der Bemessung der Beiträge. Die gesetzlichen Kassen berechnen die Beiträge nach dem Bruttolohn ihrer Mitglieder. Elf bis 13 Prozent, demnächst wesentlich mehr, verlangen die Kassen aktuell. Damit hat dann jedes Mitglied aufgrund des Solidarprinzips Anspruch auf die gleichen Leistungen, ob nun Groß- oder Kleinverdiener. Die privaten Krankenversicherer arbeiten marktwirtschaftlich. Hier zählt nicht das Einkommen, sondern zu einem großen Teil die Leistung, die gewünscht wird. Das heißt, die Prämie wird aus dem gewünschten Versicherungspaket, Alter und Risiken des Mitgliedes, angefangen bei Übergewicht bis hin zu Rauchern, ermittelt. Wer zu viel wiegt oder aber viel raucht, zahlt dann entsprechend mehr. Wie sich das auf den Beitrag auswirkt, ist bei allen PKV unterschiedlich geregelt. Das gilt generell für die Beitragsberechnung. Ein Vergleich der Angebote ist damit ein wirksames Mittel, um sich günstig und dennoch gut im Sinne von Zuverlässigkeit und zuvorkommendem Service, zu versichern. Ein Krankenkassenvergleich lohnt daher in jedem Fall.

Damit genießt man im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten eine Reihe von Vorteilen, von denen besonders der größere Leistungsumfang und die Möglichkeit, sich den Versicherungsschutz selbst zusammenstellen zu können, herausstechen. Der Katalog, aus dem man wählen kann, hat einiges zu bieten. Besonders beliebt und am häufigsten in den Vertrag mit aufgenommen werden die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Diese Vorteile kosten allerdings und die Prämie kann auch steigen. Das hängt stark von den Entwicklungen ab, die sich in medizinischer und gesundheitspolitischer Hinsicht ergeben. Wem die Versicherung im Alter dann zu teuer wird, hat nach aktueller Gesetzeslage allerdings keine Möglichkeit, von der privaten in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Informationen zum Autor "Enrico":
Enrico Wnendt

E-Mail: acell(at)gmx.de
Web: http://

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