Versicherungen

Gesundheitsreform Änderungen

Die neue Gesundheitsreform, die ab dem 01.04.2007 in Kraft treten soll, bringt mit sich eine ganze Reihe von Änderungen. Diese Änderungen betreffen sowohl die privat als auch die gesetzlich versicherten Personen.

Änderungen in der gesetzlichen Krankenkassen:

Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben überall gleich, aber die Versicherten werden die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Zusatzleistungen zu wählen, die von den Kassen ihnen angeboten werden. Durch eine Selbstbeteiligung sind auch Tarifminderungen möglich.Diejenigen, die an chronischen Krankheiten leiden und an speziellen Chronikerprogrammen oder Vorsorgeuntersuchungen nicht teilnehmen, müssen gegebenenfalls mehr Zuzahlungen hinnehmen. Das heißt: Die Überforderungsgrenze für Zuzahlungen liegt dann nur noch bei jährlich 2% des Einkommens statt bei 1%.
Durch den neuen Risikostrukturausgleich werden die Kosten für verschiedene Krankheiten zwischen den Kassen ausgeglichen.

Die Krankenkassen bevorzugen natürlich gesunde Versicherte . Deshalb ist für Schwerkranke zu empfohlen, bereits zu einer anderen Kasse zu wechseln, denn dieser Schritt könnte künftig problemloser werden, da ein Schwerkranker durch den Ausgleich keine oder nur noch wenig Zusatzausgaben bedeutet.

Ältere und pflegebedürftigte Menschen können weiterhin die Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Ausserdem werden die Versorgung und die Pflege für Mitglieder von Alten- und Wohngemeinschaften verbessert werden.

Das so genannte Hausarztmodell, in dem der Hausarzt der zentrale Ansprechpartner ist, bleibt auch weiterhin in Geltung. Solche Modelle müssen sogar von allen Kassen angeboten werden.

Im Falle einer aufwändigen Untersuchung oder sehr teueren Medikamente muss der behandelnde Arzt eine Zweitmeinung einholen. Das heißt: Die Notwendigkeit der Maßnahme soll von einem zweiten “ fachlich besonders ausgewiesenen” Arzt bestätigt werden. Wie das genau verwirklicht wird, steht noch nicht fest.

Folgeerkrankungen von nicht ärztlich verordneten Schönheitsoperationen oder von unnötigen Eingriffen wie Tattoos oder Piercings können teilweise dem Patieneten auferlegt werden.

Für die Ärzte treten die Änderungen des Abrechnungssystem erst ab 2009 in Kraft.

Bisher erhalten sie für jede Behandlung Punkte, die am Quartalsende in einen Geldbetrag umgerechnet werden - je nachdem, wie viel die Ärzte in seinem Bezirk insgesamt ausgegeben haben. Künftig gilt ein festgelegter Preis.

Informationen zum Autor "smedwig":
Sven Medwig

E-Mail: sm(at)1a-krankenversicherung.org
Web: http://www.1a-krankenversicherung.org

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