Hohe Zahnarztrechnungen trotz Bonus-Heft
Um den mitunter horrenden Zahnarztrechnungen zu entgehen, führen immer mehr Menschen gewissenhaft ihr Bonus-Heft. Können sie so die regelmäßigen Zahnarztbesuche nachweisen, erhalten sie von der gesetzlichen Krankenkasse einen Extra-Zuschuss von 10%. Dies trifft allerdings auch nur dann zu, wenn die Regelmäßigkeit über einen Zeitraum von 5 Jahren nachgewiesen werden kann. Nimmt man sämtliche Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse zusammen, werden so 60% der Kosten übernommen. Und dies trifft auch nur für die einfachste Form des Zahnersatzes zu. Experten auf diesem Gebiet vertreten sogar die Meinung, dass in den kommenden Jahren der Zahnersatz in dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr vorhanden sein wird. So geschehen ist es schon in einigen deutschen Nachbarländern. Demnach müssen die Betroffenen dann diese Behandlungen vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen wenden bei der Kostenübernahme das Prinzip der medizinischen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit an. Den Ausschlag dabei gibt, dass nach erfolgter Behandlung der Patient wieder schmerzfrei und in der Lage ist, zu kauen. Dann wird ermittelt, welche Kosten für die Regelversorgung zu erwarten sind. Diesen Kosten wird ein entsprechender Zuschuss zugeordnet. Es handelt sich nur um einen Zuschuss und nicht um eine vollständige Kostenübernahme. Absichern kann man sich mit einer Zahnzusatzversicherung. Mit einem Tarif, wie beispielsweise bei der ARAG Z100 oder der CSS flexi, kann der Patient ohne Sorgen an eventuell entstehende Kosten den Gang zum Zahnarzt antreten, da sich die Kostenübernahme hier an der tatsächlichen Rechnungshöhe orientiert. So gehören hohe Zahnarztrechnungen endgültig der Vergangenheit an.
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