Versicherungen

Rechtsschutz bei Ehescheidung

Es ist leider so – Tausende von Ehen gehen bereits schon nach einigen Jahren wieder in die Brüche. Und meistens ist es dann so, dass man – trotz vorherig gezeigtem gutem Willen eventuell – die ganze Sache wegen Unterhaltsstreitigkeiten oder anderen strittigen Angelegenheiten doch vor Gericht landet. Jeder nimmt sich dann noch einen eigenen Anwalt und schon sprudeln die Kosten nur so in die Höhe.

Eine so genannte einvernehmliche Scheidung hingegen kann durchaus auch nur mit einem Anwalt reibungslos über die Bühne gehen, wobei es im Punkto Rechtsschutz dann auch keine Partei gibt, die finanziell gesehen dann das Nachsehen hätte, denn wird wegen einer Ehescheidung Rechtsschutz beantragt, so gilt der Rechtsschutz nur noch für den Versicherungsnehmer, sowie die eventuell vorhandenen Kinder. Der bisher ebenfalls mitversicherte Ehepartner fällt aus dem Versicherungsschutz heraus.

Ist die Konstellation so, dass beide früheren Ehepartner in der Versicherungspolice genannt sind, so muss die Versicherungsgesellschaft darüber informiert werden, wer der beiden Parteien die Versicherungspolice übernimmt

Informationen zum Autor "Schreibmaus":
Michaela Schleußner

E-Mail: schleussner(at)vers-online.net
Web: http://vers-online.net

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