Verbraucherschützer: «Nulltarif-Versicherung» ist Marketinginstrument
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass Inhaber der „Nulltarif-Versicherung von Fielmann der Hanse Merkur“ meist nicht genau darüber informiert sind, welche Leistungen diese genau umfasst. Die Werbung verspräche zwar den Anspruch auf eine Brille sofort nachdem ein Vertrag abgeschlossen wurde, die Auswahl an Brillenmodellen sei jedoch relativ gering. Entscheide sich der Verbraucher für ein anderes Brillengestell, müsse er mit weiteren Kosten rechnen.
Der Verbraucherzentrale zufolge ist diese Praxis bei Brillengläsern nicht anders zu sehen, denn auch hierbei kämen lediglich die einfachsten Ausfertigungen in Frage und bereits eine simple Entspiegelung koste zusätzlich. Lediglich wenn sich die Sehstärke verändern sollte oder die Brille zerbricht gäbe es innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Kauf eine höhere Zuzahlung.
Festzuhalten ist laut Verbraucherzentrale Sachsen, dass ein Abschluss dieser Versicherung grundsätzlich nicht nötig wäre, da es sich hierbei um eine Werbestrategie handele, die nur dazu diene, Optikern sowie der Versicherung zu neuen Kunden zu verhelfen.
Holger Freier
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